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VINCENZO MILITELLO

Die mafiaartige organisierte Kriminalität und das italienische Strafrechtssystem

Abstract

Nach eine Einführung über die Mitwirkung von Recht und Gesellschaft in der italiänischen Einsatz gegen die Mafiartige Kriminalität, wird die ursprünglich ausdrückliche Nichtberücksichtigung des Problems im italienischen Strafgesetzbuch sowie der ersten außer-strafrechtlichen Maßnahmen dargestllt. Dann werden drei Antimafia-Phasen im italienischen Strafrechtssystem zusammengefasst: Eine erste Gruppe von Maßnahmen, die infolge des grundlegenden Gesetzes von 1982 und in den folgenden zehn Jahren in Kraft traten; eine zweite Gruppe von Normen, die nach den Morden an den Richtern Giovanni Falcone und Paolo Borsellino 1992 eingeführt wurden (auch mit Bezugnahme auf den entscheidenden Bereich der Geldwäsche und ihrer Bekämpfung); und die jüngste Phase, die von der Notwendigkeit einer Systematisierung und Neuordnung der bisher eingeführten Masse großen Zahl vonan Normen zu diesem spezifischen Bereich geprägt ist, was 2011 zu einem gesonderten „Antimafia-Gesetzbuch“ geführt hat.